Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung und Vertragsabschluß
Mit seiner schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Auftraggeber den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages verbindlich an. Bei Anmeldung mehrere Teilnehmer haftet der Anmelder neben den anderen von ihm angemeldeten Personen für die gesamte Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von Erlebnistouren Gera schriftlich, per Fax oder per e-Mail bestätigt wird.

Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

Maximale Gruppengröße
Die Gruppengröße sollte nach Möglichkeit 30 Personen nicht überschreiten.
Bei mehr als 30 Personen kann eine klare Verständlichkeit der Gästeführerin nicht garantiert werden. Die maximale Gruppengröße liegt bei 50 Personen.

Leistungsänderungen
Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht den Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind. Ist der Wegfall einzelner Leistungen durch den Veranstalter zu vertreten, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen.

Zahlungsweise
Wurde Rechnungslegung vereinbart, so erfolgt die Bezahlung nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Bei kleinen Gruppen und Einzelpersonen erfolgt die Bezahlung in bar, auf Wunsch gegen Quittung, nach erbrachter Leistung direkt an die Gästefährerin.

Rücktritt durch den Kunden
Der Auftraggeber kann den Auftrag nach Vertragsabschluß, bis zu 3 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kündigen. Maßgeblich hierfür ist der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Als Rücktrittskosten können geltend gemacht werden:
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vom 14. bis zum 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn:
ab dem 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn:
bei Nichterscheinen der Gruppe/Personen:
50% des V.Preises
80% des V.Preises
100% des V.Preises

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
- wenn die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig gestört oder wenn er sich vertragswidrig verhalten hat, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
- wenn den Anforderungen einer Veranstaltung aufgrund einer Fehleinschätzung der Leistungsfähigkeit nicht Folge geleistet werden kann.
- Wenn verfassungswidrig gehandelt wird, sittliche und moralische Grundsätze nicht eingehalten werden.
- Wenn die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden.

Wartezeit und Honorar bei ausgefallener Gästeführung/Honorar bei Verspätung der Gruppe
Die Gästeführerin ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn der Gästeführung einzuhalten. Danach gilt die Führung als ausgefallen und die Gästeführerin hat gemäß der vereinbarten Führungsdauer Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Das Ausfallhonorar wird dem Auftraggeber direkt in Rechnung gestellt. Bei verspätetem Eintreffen des Kunden muss zwischen ihm und der Gästeführerin vereinbart werden, ob die Führung entsprechend gekürzt, oder falls die Gästeführerin nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss, die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. In diesem Fall errechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt.

Haftung
Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Er haftet auf Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Gästeführerin haftet in jedem Fall nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch sie selbst oder durch seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung bezieht sich ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs sowie des vereinbarten Zeitrahmens und ist begrenzt auf den Betrag des Führungshonorars. Bei Erfüllungsgehilfen als Leistungsträger ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden.

Betreten von Gebäuden
Es wird darauf hingewiesen, dass das Betreten von Türmen und Brücken oder sonstigen Gebäuden im Rahmen einer Führung auf eigene Gefahr erfolgt.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Anstelle unwirksamer oder fehlender Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.

Zusätzliche Leistungen
Für die Vorbereitung von touristischen Programmen und das Erbringen von Organisationsleistungen wie Reservierung von Versorgungsleistungen u.a. kann ein Aufschlag von 10% berechnet werden.

Anerkennung dieser Bedingungen durch den Auftraggeber
Der Besteller einer Gästeführung erkennt diese Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach bekannt werden schriftlich widerspricht.


Veranstalter bzw. Vertragsgeber
Erlebnistouren Gera
Inhaberin Eva-Maria Strauß
Kahlaer Str. 14
07549 Gera
Tel: 0365/7129550

Stand: 26. März 2007