| Allgemeine Geschäftsbedingungen | |||||||||||
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| Anmeldung und Vertragsabschluß Mit seiner schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Auftraggeber den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages verbindlich an. Bei Anmeldung mehrere Teilnehmer haftet der Anmelder neben den anderen von ihm angemeldeten Personen für die gesamte Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von Erlebnistouren Gera schriftlich, per Fax oder per e-Mail bestätigt wird. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Maximale Gruppengröße Die Gruppengröße sollte nach Möglichkeit 30 Personen nicht überschreiten. Bei mehr als 30 Personen kann eine klare Verständlichkeit der Gästeführerin nicht garantiert werden. Die maximale Gruppengröße liegt bei 50 Personen. Leistungsänderungen Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht den Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind. Ist der Wegfall einzelner Leistungen durch den Veranstalter zu vertreten, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen. Zahlungsweise Wurde Rechnungslegung vereinbart, so erfolgt die Bezahlung nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Bei kleinen Gruppen und Einzelpersonen erfolgt die Bezahlung in bar, auf Wunsch gegen Quittung, nach erbrachter Leistung direkt an die Gästefährerin. Rücktritt durch den Kunden Der Auftraggeber kann den Auftrag nach Vertragsabschluß, bis zu 3 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kündigen. Maßgeblich hierfür ist der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Als Rücktrittskosten können geltend gemacht werden:
Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
Wartezeit und Honorar bei ausgefallener Gästeführung/Honorar bei Verspätung der Gruppe Die Gästeführerin ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn der Gästeführung einzuhalten. Danach gilt die Führung als ausgefallen und die Gästeführerin hat gemäß der vereinbarten Führungsdauer Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Das Ausfallhonorar wird dem Auftraggeber direkt in Rechnung gestellt. Bei verspätetem Eintreffen des Kunden muss zwischen ihm und der Gästeführerin vereinbart werden, ob die Führung entsprechend gekürzt, oder falls die Gästeführerin nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss, die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. In diesem Fall errechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt. Haftung Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Er haftet auf Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Gästeführerin haftet in jedem Fall nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch sie selbst oder durch seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung bezieht sich ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs sowie des vereinbarten Zeitrahmens und ist begrenzt auf den Betrag des Führungshonorars. Bei Erfüllungsgehilfen als Leistungsträger ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden. Betreten von Gebäuden Es wird darauf hingewiesen, dass das Betreten von Türmen und Brücken oder sonstigen Gebäuden im Rahmen einer Führung auf eigene Gefahr erfolgt. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Anstelle unwirksamer oder fehlender Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft. Zusätzliche Leistungen Für die Vorbereitung von touristischen Programmen und das Erbringen von Organisationsleistungen wie Reservierung von Versorgungsleistungen u.a. kann ein Aufschlag von 10% berechnet werden. Anerkennung dieser Bedingungen durch den Auftraggeber Der Besteller einer Gästeführung erkennt diese Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach bekannt werden schriftlich widerspricht. Veranstalter bzw. Vertragsgeber Erlebnistouren Gera Inhaberin Eva-Maria Strauß Kahlaer Str. 14 07549 Gera Tel: 0365/7129550 Stand: 26. März 2007 |